AGB der Firma ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH Stand Februar 2025

 

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH 

Betriebsbereich  „ Arbeitsschutz „ 

Stand: Februar 2025

  1. Geltungsbereich  
  • Soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart oder durch Gesetz zwingend geregelt ist, gelten diese Vertragsbedingungen für Aufträge zwischen dem Auftraggeber und ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH.
  • Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn wir im Einzelfall nicht darauf Bezug nehmen sollten.
  • Angebot, Unterlagen und Vertragsschluss/ Änderungen 
  • Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als bindendes Angebot bezeichnet sind. 
  • Maßgeblich für den Auftrag ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung. Hat der Kunde Einwendungen gegen den Inhalt der Auftragsbestätigung, so muss er dieser unverzüglich widersprechen. Ansonsten kommt der Vertrag nach Maßgabe der Auftragsbestätigung zustande. 
  • Die Pflichten aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (AsiG) und der DGUV Vorschrift 2 kommen für die Fachkraft für Arbeitssicherheit nur durch einen schriftlichen Betreuungsvertrag zustande.
  • Umfang des Auftrages 
  • Gegenstand des Vertrages sind: 

  a) Die Beratung zum Aufbau, zur Einführung und zur Aufrechterhaltung von Qualitäts-, Umwelt-                                                        und Arbeitsschutz-managementsystemen. 

  b) Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination gem. Baustellenverordnung (BaustellV). 

  c) Die Betreuung von Unternehmen als Fachkraft für Arbeitssicherheit gem. Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und DGUV Vorschrift 2.

  1. ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH ist berechtigt, Dritte in die Bearbeitung der Aufträge einzuschalten, sofern dies aufgrund der Sachkunde erforderlich ist. 
  2. ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH ist jederzeit berechtigt, Arbeiten mit sofortiger Wirkung einzustellen, um Schäden an Sachen oder Personen abzuwenden.
  3. Ausführung des Auftrages 
  4. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen der ordentlichen Arbeit eines externen Beraters unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. 
  5. Die Grundlage für die Beratung bilden Normen, technische Regeln, das DGUV Vorschriftenwerk und das deutsche Recht. 
  6. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf dem Gebiet, auf dem Beratungsdienstleistungen angeboten werden, regelmäßige Weiterbildungen durchzuführen und sich jederzeit über einschlägige Veränderungen der Fachgebiete zu informieren. 
  7. Der Auftraggeber hat alle erforderlichen Vorbereitungstätigkeiten in eigener Verantwortung und Rechnung durchzuführen. 
  8. Sofern Hilfspersonen zur Auftragserbringung notwendig sind (z.B. zur Begehung von Räumlichkeiten), werden diese vom Auftraggeber beauftragt und koordiniert.  
  9. Im Falle der Objektbegutachtung hat der Auftraggeber das Objekt frei zugänglich sowie in prüfbereitem Zustand vorzuhalten. 
  10. Im Falle von Baustellenbegehungen hat der Auftraggeber den Zugang zur Baustelle und zu allen Bereichen der Baustelle frei zugänglich zu halten. 
  11. Der Fachkraft für Arbeitssicherheit werden durch den Betreuungsvertrag die in §6 ASiG aufgeführten Aufgaben übertragen. Darüberhinausgehende Aufgaben müssen gesondert vereinbart werden und bedürfen der Schriftform. 
  12. In der Ausübung ihrer Tätigkeit im Rahmen des ASiG ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit weisungsfrei. 
  13. Die Einsatzzeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit ermittelt sich aus der Anzahl der Beschäftigten und der Betreuungsgruppe aus der Branchenliste WZ Kode 2008 der DGUV Vorschrift 2. Die Anzahl der Beschäftigten ist der Fachkraft für Arbeitssicherheit jährlich zu melden. Die Einsatzzeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit wird entsprechend angepasst. 
  14. Mündliche Erklärungen des Auftragnehmers über festgestellte Mängel bei Begutachtungen sind verbindlich, auch wenn sie nicht schriftlich dokumentiert sind.
  15. Haftung  
  16. ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH haftet unbeschränkt bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. 
  17. Bei fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist die Ersatzpflicht auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. 
  18. Für die Nichterteilung von Zertifikaten durch externe, akkreditierte und zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS) übernimmt ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH keine Haftung. 
  19. Ein bestimmter Erfolg, z.B. in der Senkung von Krankheits- oder Unfallzahlen, kann nicht garantiert werden.
  20. Zahlungsbedingungen  
  21. Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. 
  22. Unsere Preise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht ein. Diese ist gesondert ausgewiesen. 
  23. Die Vergütung ist mit Rechnungseingang nach 30 Tagen, ohne Abzug zur Zahlung fällig. 
  24. Falls nicht anderweitig vertraglich geregelt, kann ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH Vorschüsse in angemessenem Umfang erheben oder bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung stellen.
  25. Geheimhaltung/Überlassung von Unterlagen 
  26. Nach Erfüllung des Auftrages hat der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er für die Ausführung des Auftrages erhalten hat. Dies gilt nicht für Schriftwechsel zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. 
  27. Unsere Datenschutzpraxis steht im Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie dem Telemediengesetz (TMG). Ihre bei uns gespeicherten Daten werden vertraulich behandelt und lediglich zur Ausführung unseres Auftrages genutzt. Die Daten werden nicht an andere weitergegeben. 
  28. Wir behalten uns vor, auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers, Formulare, Checklisten, Anweisungen etc. der durchgeführten Aufträge als Muster zu verwenden, sofern diese Formulare durch uns erstellt wurden.
  29. Kündigung  
  30. Die ersten 6 Monate der Tätigkeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit gelten als Probezeit. In diesem Zeitraum kann das Vertragsverhältnis von jeder Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. 
  31. Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit aus wichtigem Grund schriftlich gekündigt werden. Aus wichtigem Grund ist ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH zur Kündigung insbesondere berechtigt, wenn der Zahlungsverzug länger als 3 Monate besteht, wenn der Auftraggeber Insolvenz angemeldet hat oder wenn die Firma Proglanz & Arbeitsschutz GmbH von einem solchen Vorhaben Kenntnis nimmt, oder wenn der Auftraggeber seinen Betrieb oder Teilbetrieb aufgibt. 
  32. Die Vertragsdauer für Neukunden beträgt anfänglich 24 Monate. Wenn dieser  nicht 6 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate.

 a) seitens des Auftraggebers die notwendige Mitwirkung - auch nach erfolgloser Aufforderung mit angemessener Frist - verweigert  wird, 

 b) seitens des Auftraggebers versucht wird, das Ergebnis des Auftrags zu verfälschen, 

 c) über das Vermögen des Auftraggebers das Insolvenzverfahren eröffnet oder ein solches mangels Masse abgelehnt wird, 

 d) der Auftraggeber eine fällige Rechnung trotz Mahnung innerhalb einer angemessenen Frist nicht bezahlt hat.

  1. Gerichtsstand, Schlussbestimmung 
  2. Gerichtsstand ist der Sitz von ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH. 
  3. Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

Abrufbarkeit der AGB 

Sie können diese AGB in der jeweils aktuellen Fassung unter dem Link "AGB" abrufen und ausdrucken.

 

________________________________________________________________________________

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH

Betriebsbereich  „ Gebäudereinigung „ 

Stand: Februar 2025

 

  1. Art und Umfang der Leistung
  2. Die Firma ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH verpflichtet sich, die vertraglich zu erbringende Leistung sach- und fachgerecht auszuführen.
  3. Die Reinigungsarbeiten werden grundsätzlich an normalen Arbeitstagen (außer Feiertagen) durchgeführt. Abweichungen hiervon bedürfen besonderer schriftlicher Vereinbarungen.
  4. Nach Beendigung der Reinigungsarbeiten außerhalb der Geschäftszeiten des Auftraggebers schließt die Firma ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH Fenster und Türen ab und schaltet die Beleuchtung aus, soweit nicht anders vereinbart.
  5. Ist der Zugang zu den Räumlichkeiten wegen Betriebsferien, -urlaub, Rosenmontag oder aus anderen Gründen, die in der Sphäre des Auftraggebers liegen, für die Mitarbeiter des Auftragnehmers nicht gewährleistet, so hat der Auftraggeber den Auftragnehmer mindestens 4 Wochen vorher schriftlich zu informieren.
  6. Bei einer regelmäßigen Reinigung von höchstens zweimal wöchentlich gilt folgender Zusatz: In Wochen, in denen mindestens ein Reinigungstag auf einen Feiertag oder Brückentag fällt, wird die Verschiebung der Reinigung auf einen anderen Wochentag angeboten. Wünscht der Auftraggeber keine Verschiebung der Reinigung, wird der Ausfall mit einem halben Reinigungstag gutgeschrieben.
  7. Diese Regelung wird auch bei Betriebsferien oder anderen betrieblich veranlassten Schließungen angewandt.
  8. Reinigungspersonal
  9. Die Firma ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH stellt die erforderlichen Arbeitskräfte. Es wird nur fachlich geeignetes und zuverlässiges Personal eingesetzt. Für angepasste Arbeitskleidung sorgt die Firma ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH.
  10. Ausländisches Personal darf nur eingesetzt werden, wenn eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung vorliegt. Das eingesetzte Personal wird durch die Objektleiter bzw. Projektleiter der Firma ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH überwacht und erhält seine Anweisungen auch von diesen.
  11. Die Objektleitung ist bezüglich des Weisungsrechts Vertreter der Firma ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH. Dem Personal ist ausdrücklich untersagt, Einblick in Schriftstücke, Akten, Hefter usw. zu nehmen sowie Schränke, Schreibtische oder sonstige Behältnisse zu öffnen. Das Personal ist verpflichtet, über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Das Personal ist ferner verpflichtet, alle Gegenstände, die in den zu reinigenden Räumen gefunden werden, unverzüglich beim Auftraggeber abzugeben. Dem Personal ist untersagt, Personen, die nicht von der Firma ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH eingesetzt sind, zur Arbeitsstelle mitzunehmen. Das gilt auch für Kinder.
  12. Reinigungsmittel und Geräte
  13. Die Firma ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH stellt die für die Reinigungsarbeiten erforderlichen Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel in ausreichender Menge auf ihre Kosten zur Verfügung. Für alle Arbeiten werden nur hochwertige formaldehydfreie Reinigungsmittel verwendet. Ätzende und säurehaltige Mittel dürfen - mit Ausnahme für Toiletten - nicht verwendet werden. PVC-Böden sind mit antistatischen und rutschfesten Mitteln zu reinigen. Der Auftraggeber stellt das zur Reinigung notwendige Wasser, Strom, Papier- und Mülltonnen, Handtücher und Toilettenpapier sowie einen für die Unterbringung der Hilfsmittel (Material, Maschinen, Geräte) verschließbaren Raum, Schrank o.ä. zur Verfügung und übernimmt dafür die Kosten.
  14. Aufenthaltsräume
  15. Der Auftraggeber verpflichtet sich, geeignete Räume für das Personal der Firma ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die Firma ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH sorgt dafür, dass bei der Benutzung der Räume sowie bei der Begehung des Objektes alle gesetzlichen und behördlichen Auflagen eingehalten werden.
  16. Gewährleistung/Auftragserfüllung
  17. Die Werkleistungen der Firma ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH gelten als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich, spätestens binnen 24 Stunden schriftlich begründete Einwendungen erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden.
  18. Im Falle einer nicht vertragsgemäßen Erfüllung hat der Auftraggeber unbeschadet der Vorschrift des § 281 Abs. 2 BGB der Firma ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen.
  19. Bei einmaligen Werkleistungen (z.B. Bauendreinigung) erfolgt die Abnahme – ggf. auch abschnittsweise – spätestens 24 Stunden nach schriftlicher Meldung der Fertigstellung durch die Firma ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur Abnahme nicht nach, gilt das Werk als abgenommen.
  20. Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigt Mängel beanstandet, so ist die Firma ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH zur Nacherfüllung verpflichtet. Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände nicht an die Firma ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH weitergegeben hat, wird keine Gewährleistung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen trifft.
  21. Schlüssel- und Notfallvorschriften
  22. Die für den Dienst notwendigen Schlüssel sind vom Auftraggeber rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung zu stellen. Für Schlüsselverluste und für vorsätzlich oder fahrlässig durch das Personal der Firma ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH herbeigeführte Schlüsselbeschädigungen haftet die Firma ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH im Rahmen der Ziffer 11.
  23. Bei längerfristigen Reinigungsaufträgen hat der Auftraggeber der Firma Proglanz & Arbeitsschutz GmbH 2 Objektschlüssel schriftlich zu übergeben, wobei ein Schlüssel in einem versiegeltem Umschlag als Notschlüssel fungiert.Die Erstellung eines Nachschlüssels vom Auftraggeber ist ohne seine schriftliche Zustimmung untersagt. 
  24. Ausführung durch andere Unternehmen
  25. Die Firma ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen anderer Unternehmen zu bedienen.
  26. Unterbrechung der Reinigung
  27. Im Kriegs- oder Streikfall, bei Unruhen und anderen Fällen höherer Gewalt kann die Firma ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH den Reinigungsdienst, soweit dessen Ausführung unmöglich wird, unterbrechen oder zweckentsprechend umstellen. Im Falle der Unterbrechung ist die Firma ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH verpflichtet, das Entgelt entsprechend den ersparten Löhnen für die Zeit der Unterbrechung zu ermäßigen.
  28. Nichtzahlung des Entgeltes
  29. Bei Zahlungsverzug ruhen die Reinigungsverpflichtungen der Firma ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH nebst deren Haftung, ohne dass der Auftraggeber von der Verpflichtung zur Zahlung für die Vertragszeit oder dem Vertrag überhaupt entbunden ist. Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme der vereinbarten Leistung in Verzug, so kann die Firma ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Firma ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH bleibt jedoch überlassen, die Höhe ihres Anspruchs nicht im Einzelnen darzulegen und stattdessen als Schadenersatz wegen Nichterfüllung für jede nicht abgenommene Reinigungsstunde 30 % des Stundensatzes zu beanspruchen. Der Auftraggeber hat das Recht, nachzuweisen, dass der Firma ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH durch den Abnahmeverzug kein Schaden oder ein Schaden in nur geringerer Höhe entstanden ist.
  30. Rechtsnachfolge
  31. Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, dass der Gegenstand des Vertrages hauptsächlich auf die persönlichen Belange des Auftraggebers abgestellt war. Durch Tod, sonstige Rechtsnachfolge oder Rechtsveränderung im Bereich der Firma ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH wird der Vertrag nicht berührt.
  32. Haftung und Haftungsbegrenzung
  33. Ist der Auftraggeber Kaufmann, haftet die Firma ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren leitenden Angestellten verursacht werden. Beruht die Verursachung auf einfacher Fahrlässigkeit, haftet die Firma ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH Grunde nach nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt sind. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Ist der Auftraggeber Nichtkaufmann, haftet die Firma ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH auch für Schäden, die ihre sonstigen Erfüllungsgehilfen verursachen. Obliegt der Firma ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH ausnahmsweise eine Haftung im Bereich der einfachen Fahrlässigkeit, so ist ihre Haftung der Höhe nach auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens begrenzt, der folgenden Haftungshöchstsummen entspricht:
  34. € 5.000.000.- für Personenschäden
  35. € 5.000.000.- für Sachschäden je Schadensfall
  36. € 5.000.000.- für Schlüsselschäden je Schadensfall
  37. € 5.000.000.- für Tätigkeitsschäden
  38. Nicht ersatzfähig sind in diesem Bereich folglich alle atypischen, nicht voraussehbaren Schäden. Dazu zählen insbesondere Schäden, die mit der Dienstleistung der Firma ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH in keinem Zusammenhang stehen, wie z.B. bei Bedienung von Fenstereinrichtungen oder bei der Bedienung und Betreuung von Maschinen, Kesseln, Heizvorrichtungen, elektrische Anlagen o.ä.
  39. Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen
  40. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Haftpflichtansprüche unverzüglich schriftlich geltend zu machen.
  41. Zahlung des Entgelts
  42. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
  43. Bei Verträgen mit wiederkehrenden Leistungen im Rahmen eines kontinuierlichen Reinigungsauftrages stellt die Firma ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH seine Leistung jeweils zum letzten des laufenden Monats dem Auftraggeber in Rechnung.
  44. Die Firma ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Auftraggebers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, wenn die Firma ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH den Auftraggeber über die Art der folgenden Verrechnung informiert. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Firma ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
  45. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Firma ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
  46. Mahnungen werden dem Auftraggeber mit € 10,00 in Rechnung gestellt. Gerät der Auftraggeber in Verzug, so ist die Firma ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH berechtigt, ab dem betreffenden Zeitpunkt Zinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen.
  47. Sollten der Firma ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, oder sich dieser der Firma ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug befindet, oder Schecks nicht eingelöst werden, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig. Die Firma ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen und bis zur vollständigen Zahlung keine weiteren Leistungen zu erbringen.
  48. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.
  49. Ist das Vertragsverhältnis gekündigt, so ist die Firma ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH berechtigt die bis zum Vertragsende geschuldeten Leistungen sofort abzurechnen. In einem solchen Fall ist der Auftraggeber zur Vorausleistung verpflichtet.
  50. Preisänderung
  51. Die Firma ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH kann eine Preisanpassung bei Vorliegen nachfolgender Voraussetzungen vom Auftraggeber verlangen:
  52. Als Anteil der Lohn- und Lohnfolgekosten am Gesamtpreis werden 90 % vereinbart.
  53. Ergeben sich nach Abschluss dieses Vertrages tarifliche Lohnänderungen (Erhöhung oder Senkung), andere tarifliche Vereinbarungen (z.B. Arbeitszeitverkürzungen) oder Änderungen bei den Sozialabgaben, die sich unmittelbar auf die Lohn- und/oder Lohnfolgekosten auswirken, so können die in § 1 vereinbarten Preise auf schriftlichen Antrag und unter Nachweis des Grundes durch die Firma ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH geändert werden.
  54. Für die Frage, ob und in welchem Umfang eine Lohnänderung vorliegt, ist der zwischen dem Gebäudereiniger-Handwerk des jeweiligen Tarifgebiets und den zuständigen Gewerkschaften abgeschlossene Lohn- und Rahmentarifvertrag maßgebend.
  55. Preisänderungen, die aufgrund neu abgeschlossener Tarifverträge vereinbart werden, treten frühestens am Tage in Kraft, der von den Tarifvertragsparteien ausgehandelt worden ist. Anträge, die später als drei Monate nach Abschluss des Tarifvertrages eingehen, können nur vom ersten Tag des Eingangsmonats an berücksichtigt werden. Der Eingang eines Änderungsantrags ist dem Antragsteller unter Angabe des Eingangsdatums schriftlich zu bestätigen; in Zweifelsfällen ist das Datum des Posteingangsstempels entscheidend.
  56. Eine Preisanpassung kann frühestens 3 Monate nach Vertragsbeginn vereinbart werden.
  57. Preisanpassungsklausel  regelt die Anpassung der Vergütung für alle Tätigkeitsbereiche der Firma ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH  in Übereinstimmung mit der aktuellen Inflationsrate. Die Anpassung erfolgt jährlich zum jeweiligen Dezember des laufenden Jahres, um sicherzustellen, dass die Vergütung den wirtschaftlichen Veränderungen und der Inflation Rechnung trägt.

 Besteht das Vertragsverhältnis länger als 12 Monate fort gilt eine VPI-Preisanpassung automatisch mit den Vertragspartnern als  vereinbart. Eine allgemeine VPI - Preisanpassung kann aufgrund steigender Rohstoffpreise und/oder Kosten für Transport,  Verwaltung, Versicherungen o.ä. einmal pro Vertragsjahr vereinbart werden. Wenn diese aktiv ist gilt diese wie folgt: Die  Inflationsrate wird auf Grundlage des Verbraucherpreisindex (VPI) oder eines vergleichbaren Indikators berechnet, der von einer  anerkannten Institution oder Regierungsbehörde veröffentlicht wird. Die Parteien können sich auf die Wahl eines spezifischen Index  einigen, der für die Anpassung herangezogen wird.

  1. Vertragsbeginn, Vertragskündigung
  2. Der Vertragsbeginn richtet sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung.
  3. Das Vertragsverhältnis kann nach der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit mit einer Frist von sechs Wochen zum 31.03., 30.06., 30.09. oder 31.12. eines jeden Jahres schriftlich gekündigt werden. Die Möglichkeit der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiderseits nach Maßgabe des § 314 BGB unberührt.
  4. Vertragswirksamkeit
  5. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so sind sie derart umzudeuten, dass der mit der ungültigen Bestimmung verbundene wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.
  6. Gerichtsstand und Erfüllungsort
  7. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist im vollkaufmännischen Geschäftsverkehr und im Geschäftsverkehr mit Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens der Sitz der Firma ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH.

______________________________________________________________________________

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH

Betriebsbereich „ Erwachsenenbildung „ 

Stand: Februar 2025
 

 Inhalt:

  1. Definitionen
  2. Vertragsschluss
  3. Preise, Zahlungsbedingungen, kurzfristige Teilnahme 3.1 Inhouse-Seminare 3.2 Offene Seminare und Workshops 3.3 Webinare
  4. Rücktritt, Stornokosten, Umbuchung 4.1 Inhouse-Seminare 4.2 Offene Seminare und Workshops 4.3 Webinare 4.4 Stornierungsfristen
  5. Schulungsinhalte und -Durchführung
  6. Ablauf, Absagen/Verschieben von Schulungen
  7. Schutz- und Urheberrechte 7.1 Einhaltung von Datenschutz bei Schulungsmaßnahmen
  8. Foto-, Video- und Tonaufnahmen
  9. Aufrechnung, Zurückbehaltung
  10. Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen 10.1 Widerrufsbelehrung 10.2 Widerrufsformular (Muster)
  11. Haftung
  12. Schlussbestimmungen

 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Digitale Inhalte

 Inhalt: 

  1. Definition
  2. Vertragsabschluß
  3. Preise
  4. Fälligkeit und Zahlung
  5. Bestimmungen für Online-Dienste
  6. Zugangsdaten, technische Voraussetzungen
  7. Nutzungsrechte
  8. Geheimhaltung und Missbrauch von Zugangsdaten
  9. Leistungsumfang, Zeiten der Nichtverfügbarkeit
  10. Änderungsvorbehalt
  11. Besondere Zahlungsbedingungen für Online-Dienste
  12. Laufzeit und Kündigung
  13. Mängel
  14. Bestimmungen für Downloads
  15. Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen über digitale Inhalte
  16. Widerrufsbelehrung
  17. Musterwiderrufsformular
  18. Erlöschen des Widerrufsrechts
  19. Aufrechnung, Zurückbehaltung
  20. Haftung
  21. Schlussbestimmungen

 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmensberatung

 Inhalt: 34. Allgemeine Grundlagen der Zusammenarbeit

  1. Geltungsbereich und Umfang
  2. Umfang des Beratungsauftrages
  3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers/Vollständigkeitserklärung
  4. Mängelbeseitigung und Gewährleistung
  5. Haftung
  6. Verpflichtung zur Verschwiegenheit
  7. Honorar
  8. Angebot und Vertragsabschluss
  9. Preise
  10. Liefer- und Leistungszeit
  11. Zahlungsbedingungen
  12. Software und Lizenzen
  13. Eigentumsvorbehalt
  14. Stornieren, Verschieben oder Absagen eines Beratungsauftrages
  15. Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Firma ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH  vertreten durch den Geschäftsführer Jürgen Sh.Dadkhah – nachfolgend ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH genannt – und dem Käufer  bzw. Besteller – nachfolgend KUNDE genannt über analoge oder digitale Dienstleistungen wie Seminare, Workshops und Webinare  (nachfolgend zusammen „Schulungen“ genannt). Diese AGB gelten nicht für vorgefertigte digitale Inhalte (z. B. Videokurse). Im  Interesse der Lesbarkeit wurde bei den vorliegenden AGB auf geschlechtsbezogene Formulierungen verzichtet. Selbstverständlich  sind immer Frauen und Männer gemeint, auch wenn explizit nur eines der Geschlechter angesprochen wird.

  1. Definitionen
    Inhouse-Seminare sind Schulungsveranstaltungen in den Räumen des KUNDEN vor Ort oder in vom KUNDEN angemieteten Räumlichkeiten. Die Seminarorganisation inkl. der benötigten Seminarausstattung (wie Beamer, etc.), die Einladung sowie die Verköstigung der Teilnehmer obliegen dem KUNDEN. ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH stellt lediglich den Referenten und die Seminarunterlagen.
    Offene Seminare und Workshops sind Schulungsveranstaltungen, die an verschiedenen Standorten in Deutschland von ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH angeboten und organisiert werden. ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH stellt dabei die Tagungsräume, das technische Equipment, die Seminarunterlagen sowie die Teilnahmebescheinigungen. Webinare sind digitale Liveschulungsveranstaltungen.
  2. Vertragsschluss
    Soweit nicht nachfolgend abweichend geregelt, gilt: Angebote von ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH in Verlagskatalogen, Prospekten oder im Internet stellen kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar, sondern nur eine unverbindliche Aufforderung an den KUNDEN, ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages abzugeben.
    Durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig buchen“ oder durch eine Anmeldung per E-Mail, Telefon, Fax, Kontaktformular oder sonstige Kommunikationswege gibt der KUNDE ein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die im Rahmen des Anmeldevorgangs enthaltenen Leistungen ab. Auch eine Bestätigung des Eingangs der Anmeldung durch E-Mail stellt noch keine Annahme des Angebots dar.
    Der Vertrag kommt erst mit der Annahme des Angebots des KUNDEN seitens ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH durch eine separate Annahmeerklärung bzw. spätestens mit der Erbringung der jeweiligen Leistung zustande.
    Bei Inhouse-Seminaren erstellt ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH dem KUNDEN auf dessen Anfrage hin ein individuelles Seminarangebot. Soweit nicht anders angegeben, ist ein solches Angebot 21 Tage lang ab dessen Zugang beim KUNDEN gültig. Der Vertrag kommt durch die Auftragserteilung durch den KUNDEN zustande. Diese ist grundsätzlich schriftlich zu erfolgen.
  3. Preise, Zahlungsbedingungen, kurzfristige Teilnahme
    Alle Preise sind Endverbraucherpreise in Euro inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH stellt die mit dem KUNDEN vereinbarte Vergütung vor Schulungsbeginn in Rechnung. Eine Teilnahme an den Schulungen ist erst möglich nach Ausgleich der Rechnung und Zahlungseingang bei ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH. Bei kurzfristigen Anmeldungen (< 3 Tage) ist eine Anzahlung der Seminargebühr von 50% des Rechnungsbetrages sofort fällig. Bei mehreren Schulungstagen ist ebenfalls eine angemessene Vorauszahlung fällig. Soweit nicht anderweitig vereinbart, werden Rechnungen im Zeitpunkt ihres Zugangs zur Zahlung ohne Abzug fällig. Gerät der KUNDE in Zahlungsverzug, ist ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH berechtigt, einen Bearbeitungsaufwand sowie Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern.

 3.1 Inhouse-Seminare
 Die Inhouse-Seminargebühr umfasst die gebuchte Schulung sowie die Schulungsunterlagen. Für angemessene Verpflegung  (Mittagessen, Kaffeepausen sowie Erfrischungsgetränke) sowie die im Angebot vorausgesetzten örtlichen Gegebenheiten  (Räumlichkeit, Ausstattung etc.) sorgt der KUNDE.

 3.2 Offene Seminare und Workshops
 Die Teilnahmegebühr umfasst die gebuchte Schulung, Seminarunterlagen sowie – falls angeboten – Verpflegung. Reise-,  Übernachtungskosten und sonstige Aufwendungen trägt der KUNDE selbst. Bei einer kurzfristigen Anmeldung (innerhalb von 7  Tagen vor Schulungsbeginn) können Seminarunterlagen ggf. nur noch per E-Mail zur Verfügung gestellt werden.  Teilnahmebescheinigungen versendet ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH nach dem Seminar oder übergibt sie den Teilnehmenden am  Ende des Seminars.

 3.3 Webinare
 Zur Teilnahme muss der KUNDE die von ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH beim Anmeldevorgang erläuterten technischen  Voraussetzungen erfüllen (z. B. stabile Internetverbindung, aktuelle Browserversion, Lautsprecher oder Headset etc.). Der KUNDE  erhält in der Regel zwei Werktage vor der Schulung zusammen mit den Zugangsdaten einen Test Link an seine bei der Anmeldung  angegebene E-Mail-Adresse. Für die Prüfung und Sicherstellung der technischen Voraussetzungen ist der KUNDE selbst  verantwortlich. Ein etwaiger Ausfall der technischen Voraussetzungen des KUNDEN, ggf. auch während des Webinars, entbindet  nicht von der vertraglichen Zahlungspflicht. Der KUNDE ist verpflichtet, die Zugangsdaten sorgfältig aufzubewahren, nicht an  unberechtigte Dritte weiterzugeben und vor deren Zugriff zu schützen. Der KUNDE ist ferner verpflichtet, die angegebenen  Anmeldedaten, insbesondere die Kontaktdaten, aktuell zu halten.

  1. Rücktritt, Stornokosten, Umbuchung

4.1 Inhouse-Seminare
Bei Stornierung fallen folgende Gebühren an:
• Stornierung bis 30 Tage vor Schulungsbeginn: kostenfrei
• Stornierung zwischen 15 und 29 Tagen vor Schulungsbeginn: 50 % der Inhouse-Seminargebühr zzgl. Mehrwertsteuer
• Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor Schulungsbeginn: 100 % der Inhouse-Seminargebühr zzgl. Mehrwertsteuer
Bei Inhouse-Seminaren kann statt einer Stornierung in Abstimmung mit ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH kostenfrei auf einen anderen Termin – soweit verfügbar – umgebucht werden. Eine Umbuchung ist nur einmalig innerhalb des aktuellen Kalenderjahres möglich.

4.2 Offene Seminare und Workshops
Bei Stornierung fallen folgende Gebühren an:
• Stornierung bis 20 Tage vor Schulungsbeginn: kostenlos
• Stornierung zwischen 15 und 19 Tagen vor Schulungsbeginn: 50 % der Seminarteilnahmegebühr zzgl. Mehrwertsteuer
• Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor Schulungsbeginn und der bereits erfolgten Rechnungsstellung: 100 % der Seminarteilnahmegebühr zzgl. Mehrwertsteuer. Dies gilt auch bei Nichterscheinen des angemeldeten Teilnehmers.
Bei offenen Seminaren besteht die Möglichkeit, statt einer Stornierung jederzeit kostenfrei einen Ersatzteilnehmer zu benennen.

4.3 Webinare
Bei Stornierung fallen folgende Gebühren an:
• Stornierung bis 14 Tage vor Schulungsbeginn: kostenlos
• Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor Schulungsbeginn: 100 % der Teilnahmegebühr zzgl. Mehrwertsteuer. Dies gilt auch bei Nichtlogin des angemeldeten Teilnehmers.
Bei Webinaren besteht die Möglichkeit, statt einer Stornierung kostenlos einen Ersatzteilnehmer zu benennen.

4.4 Stornierungsfristen
Für die Einhaltung der Stornierungsfristen gilt das Datum des Zugangs bei ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH. Stornierungen und Umbuchungen müssen grundsätzlich in Textform (per Post oder E-Mail) vorgenommen werden. Diese werden von ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH schriftlich bestätigt. Stornogebühren werden in der entsprechenden Höhe mit ggf. bereits geleisteten Gebührenanzahlungen verrechnet.

  1. Schulungsinhalte und -durchführung
    Gegenstand des jeweiligen Auftrags ist die Durchführung der gebuchten Schulung oder sonstiger vereinbarter Leistungen, nicht jedoch ein bestimmter Erfolg.
    Die Referenten/Schulungsleiter führen die Schulungen ausschließlich namens und im Auftrag von ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH durch. Hat der KUNDE Interesse an Zusatz- und/oder Folgeschulungen mit den eingesetzten Referenten/Schulungsleitern, müssen die Buchung ebenso wie Neuaufträge für die Dauer von 12 Monaten seit Ende der Schulung über ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH erfolgen.
    Der Erhalt einer Teilnahmebescheinigung ist nur möglich, wenn ein Teilnehmer die gesamte Schulung durchgehend besucht hat. Eine Aufteilung auf mehrere Teilnehmer ist nicht möglich. Eine Teilbuchung ist nur in Ausnahmefällen und auf Anfrage möglich.
    Die Schulungen werden von den Referenten/Seminarleitern sorgfältig und gewissenhaft vorbereitet und durchgeführt. ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH übernimmt keine Haftung für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Unterlagen oder der Durchführung der Schulungen.
    ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH ist berechtigt, Teile eines Auftrags im Wege der Unterbevollmächtigung, auch ohne Einwilligung des KUNDEN, an Dritte weiterzugeben.
  2. Ablauf, Absagen/Verschieben von Schulungen
    Alle Schulungen entsprechen dem im individuellen Angebot verbindlich festgehaltenen Umfang und Inhalt, vorbehaltlich notwendiger Änderungen organisatorischer oder inhaltlicher Art, soweit diese den Gesamtcharakter der Schulung nicht wesentlich verändern. ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH kann nach eigenem Ermessen den/die zunächst vorgesehenen Referenten und/oder Seminarleiter durch gleichqualifizierte Personen ersetzen.
    ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH ist berechtigt, aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, insbesondere bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, bei Erkrankung des Referenten/Schulungsleiters oder anderer unverschuldeter Ausfälle (z. B. Wartungsarbeiten, Internetausfall etc.), Schulungen abzusagen oder im Einvernehmen mit dem Kunden zu verschieben. Eine Benachrichtigung erfolgt unverzüglich per E-Mail an die vorliegenden Kontaktdaten des KUNDEN.
    Eine unverschuldete Stornierung durch ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH führt nicht zu Ersatzansprüchen des KUNDEN für vergebliche Aufwendungen (z. B. Reisekosten, Saalmiete). Zudem führt dies nicht zu einem Rücktrittsrecht des Kunden. Vielmehr bemühen sich beide Seiten darum, einen zeitnahen Ersatztermin zu bestimmen.
  3. Schutz- und Urheberrechte
    ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH behält sich alle Rechte an den von ihren Mitarbeitern oder von den Referenten/Schulungsleitern erstellten Unterlagen, Ergebnissen, Berechnungen usw. ausdrücklich vor, insbesondere Urheber- und Markenrechte. Seminarunterlagen oder Teile davon dürfen ohne die Einwilligung von ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH nicht vervielfältigt oder öffentlich zugänglich gemacht, sondern nur zum privaten oder sonstigen eigenen Gebrauch genutzt werden.
    Ohne die erteilte Zustimmung von ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH dürfen, mit Ausnahme der von ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH ausgestellten Zertifikate, nicht genutzt werden.

7.1 Einhaltung von Datenschutz bei Schulungsmaßnahmen
Die Einhaltung der DSGVO und anderer Datenschutzgesetze ist für ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH von größter Bedeutung. Daher sind alle Teilnehmer verpflichtet, sich an die geltenden Datenschutzbestimmungen zu halten und keine Handlungen vorzunehmen, die dagegen verstoßen.
Falls während der Schulung Fragen, Bedenken oder besondere Anforderungen auftreten, steht Ihnen unser Schulungsteam sowie unser Datenschutzbeauftragter zur Verfügung, um gemeinsam Lösungen zu finden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

  1. Foto-, Video- und Tonaufnahmen
    Ggf. werden von Schulungen Foto- oder Videoaufnahmen erstellt. Diese Aufnahmen werden nur den Teilnehmenden der Schulung zur Verfügung gestellt. Sollte der KUNDE einer Aufnahme seiner Person oder dem Upload der Inhalte nicht zustimmen, so hat er sich an den Trainierenden zu wenden.
    Sollten die Aufnahmen zu Werbezwecken verwendet werden, holt ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH das Einverständnis des KUNDEN gesondert ein.
  2. Aufrechnung, Zurückbehaltung
    Ein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung steht dem KUNDEN nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH schriftlich anerkannt werden und wenn die sich gegenüberstehenden Forderungen nicht gegenseitige Leistungen sind.
    Vorgenannter Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts gilt nicht, wenn es sich beim KUNDEN um einen Verbraucher nach § 13 BGB handelt.
  3. Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen
    Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen (Verträge, bei denen der Unternehmer oder eine in seinem Namen oder Auftrag handelnde Person und der Verbraucher für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden) ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

10.1 Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, diesen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

Widerrufsfrist
Die Widerrufsfrist bei Dienstleistungen (Seminaren, Workshops und Webinaren) beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,

ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH
Amselweg 44
DE-67105 Schifferstadt
Telefon: 06235-4552943
E-Mail: pga-gmbh@web.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. einem mit der Post versandten Brief oder einer E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben wir mit der Dienstleistung auf Ihr Verlangen hin bereits während der Widerrufsfrist begonnen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen (Seminaren, Workshops und Webinaren) im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung

10.2 Musterwiderrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann finden Sie hier ein Muster der Formulierung, die eine Widerruf beinhalten sollte: aus und senden Sie es zurück.)

• An
• ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH, Amselweg 44, DE-67105 Schifferstadt
E-Mail: pga-gmbh@web.de
• Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren ()/die Erbringung der folgenden Dienstleistung ()
• Bestellt am ()/erhalten am ()
• Name des/der Verbraucher(s)
• Anschrift des/der Verbraucher(s)
• Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
• Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

  1. Haftung

ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH haftet

• unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
• für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit,
• nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie
• im Umfang einer vom Auftragnehmer übernommenen Garantie.

Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung der Firma ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäftes vorhersehbar und typisch ist.
Eine weitergehende Haftung von ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH besteht nicht.

  1. Schlussbestimmungen
    Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Textform.
    Es gilt deutsches Sachrecht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
    Erfüllungsort ist der Sitz von ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH. Ist der KUNDE Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung der Sitz von ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH. ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des KUNDEN zu klagen.
    Falls der KUNDE nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung der Sitz von ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH. Gleiches gilt, wenn der KUNDE seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat.
    Der Wortlaut des Vertrages und dieser Bestimmungen in deutscher Sprache ist maßgebend. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH hat ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt.
    Die EU-Kommission stellt eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten („OS-Plattform“) unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ bereit. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung solcher Streitigkeiten, die Online-Kaufverträgen entspringen. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Digitale Inhalte

  1. Definition
    Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Firma ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH – nachfolgend „ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH“ genannt – und dem Käufer bzw. Besteller – nachfolgend KUNDE genannt – über digitale Inhalte (insbesondere Online-Dienste und Downloads), nachfolgend „digitale Inhalte“ genannt. Hiervon nicht umfasst werden digitale Leistungen, die während des Leistungsabrufs erst erbracht werden, also digitales Tätigwerden (z. B. ein 1:1 Unterricht oder Coaching) sowie ferner die Nutzung von Apps für mobile Endgeräte.
    Im Interesse der Lesbarkeit wurde bei den vorliegenden AGB auf geschlechtsbezogene Formulierungen verzichtet. Selbstverständlich sind immer Frauen und Männer gemeint, auch wenn explizit nur eines der Geschlechter angesprochen wird.
  2. Vertragsschluss
    Soweit nicht nachfolgend abweichend geregelt, gilt:
    Angebote von ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH in Verlagskatalogen, Prospekten oder im Internet stellen kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar, sondern nur eine unverbindliche Aufforderung an den KUNDEN, ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages abzugeben.
    Durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ oder durch eine Bestellung per E-Mail, Telefon, Fax oder sonstiger Kommunikationswege gibt der KUNDE ein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die im Warenkorb bzw. der Bestellung enthaltenen Leistungen ab. Auch eine Bestätigung des Eingangs der Bestellung durch E-Mail stellt noch keine Annahme des Angebots dar.
    Der Vertrag kommt erst mit der Annahme des Angebots des KUNDEN seitens ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH durch eine separate Annahmeerklärung bzw. spätestens mit der Erbringung der jeweiligen Leistung zustande.
    Noch nicht erschienene, aber in Planung befindliche Inhalte können vorbestellt werden (sog. Vormerkung), wobei der KUNDE bei der Vorbestellung ein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages abgibt. An dieses Angebot ist der KUNDE bis zum Erscheinen des jeweiligen Titels gebunden. Bei Erscheinen der Inhalte werden diese dem KUNDEN zugeschickt bzw. zur Verfügung gestellt, wodurch der Vertrag zustande kommt.
  3. Preise
    Alle Preise sind Endverbraucherpreise in Euro inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
    Es gilt – soweit anwendbar – die jeweils gültige Buchhändler-Verkehrsordnung. Der gewerbs- oder geschäftsmäßige Verkauf von Büchern, Fortsetzungswerken inkl. ihrer Nachlieferungen sowie von sog. buchnahen Waren (elektronische Waren, die Verlagserzeugnisse reproduzieren oder substituieren, insbesondere digitale Buchversionen oder textorientierte [Datenbank-] CD-ROMs) unterliegt der gesetzlichen Buchpreisbindung. Dies gilt insbesondere für den gewerbs- oder geschäftsmäßigen Wiederverkauf. Bei Vorbestellungen gilt der zum Versandzeitpunkt vom Verlag festgelegte gebundene Ladenpreis.
  4. Fälligkeit und Zahlung
    Rechnungen werden im Zweifel zum Zeitpunkt ihres Zugangs zur Zahlung ohne Abzug fällig.
    Für den Fall, dass der KUNDE per Einzugsermächtigung/Lastschrift bezahlt, wird die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) auf drei Werktage vor Fälligkeit des jeweiligen Rechnungsbetrags verkürzt. Eine gesonderte Pre-Notification erfolgt nicht, wenn sich eine solche bereits aus anderen zur Verfügung gestellten Unterlagen (z. B. Rechnung) ergibt. Der KUNDE sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen.
    Gerät der KUNDE in Zahlungsverzug, ist ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH berechtigt, einen Bearbeitungsaufwand sowie Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern.
    Bei Zahlung mit Kreditkarte wird vorab grundsätzlich eine Bonitätsprüfung beim KUNDEN durchgeführt. Die Belastung des Kreditkartenkontos erfolgt mit Abschluss der Bestellung. Bei Vorkasse erhält der KUNDE eine Proforma-Rechnung. Ein Warenversand erfolgt unverzüglich nach Zahlungseingang.
  5. Bestimmungen für Online-Dienste
    Online-Dienste umfassen alle digitalen Inhalte, die mittels Zugangsdaten zeitlich auf die Dauer des Nutzungsvertrages beschränkt online, also durch Laden in den Arbeitsspeicher des Computers, aufgerufen und genutzt werden können, unabhängig von Art und Umfang des Endgeräts (z. B. Computer, Mobile-App, Tablet etc.). Hierzu zählen insbesondere Audio- und Videostreaming, Zugänge zu Online-Datenbanken etc.
  6. Zugangsdaten, technische Voraussetzungen
    Der Bezug von Online-Diensten setzt voraus, dass der Kunde zunächst über die Website www.proglanz-arbeitsschutz.de („Website“) einen Nutzungsvertrag abschließt und ein Benutzerkonto eröffnet. Der KUNDE erhält hierdurch individuelle Zugangsdaten (Benutzername und Passwort), mittels derer er sich durch Datenfernübertragung einloggen kann. Diese Zugangsdaten berechtigen ihn zur Nutzung der Online-Dienste im Rahmen seines Nutzungsvertrages.
    Ist der KUNDE eine Institution (Behörde, Unternehmen etc.), kann sich die Nutzungserlaubnis nach entsprechendem Angebot auf mehrere Personen erstrecken. Vorstehender Absatz gilt entsprechend.
    Institutionen haben bei Vorliegen entsprechender technischer Voraussetzungen ferner die Möglichkeit, sich nach individuellem Angebot per IP-Check (IP = Internet Protocol) mit den Online-Diensten von ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH zu vernetzen. In diesem Fall kann die Pflicht zur Anmeldung mit Benutzername und Passwort entfallen und es gelten dann die jeweils vereinbarten Voraussetzungen.
    Der KUNDE hat die individuellen technischen Voraussetzungen für den Zugang zu den Online-Diensten und deren Nutzung, auch im Falle einer Weiterentwicklung der Softwareplattform oder sonstiger technischer Systemkomponenten durch ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH, zu schaffen, insbesondere die notwendige Hardware und Betriebssystemsoftware, Internet-Verbindung sowie eine aktuelle Browsersoftware bereitzustellen; ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH erteilt dem KUNDEN auf Anfrage Auskunft über den jeweils einzusetzenden Browser.
  7. Nutzungsrechte
    Der KUNDE erhält unter der Bedingung der Zahlung der geschuldeten und fälligen Vergütung das vertraglich vereinbarte, auf die Dauer des Nutzungsvertrags befristete, auf Dritte nicht übertragbare, einfache Recht zur Nutzung der Inhalte des Online-Diensts zum privaten oder sonstigen eigenen Gebrauch.
    Das Nutzungsrecht berechtigt den KUNDEN zur Recherche, zum Abruf von Dokumenten und zum Lesezugriff, zum Herunterladen und zum einmaligen Abspeichern eines Dokuments auf dem Endgerät des KUNDEN sowie zum einmaligen Ausdruck des Dokuments. Der KUNDE ist im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit berechtigt, weitere Kopien eines Dokuments oder Inhalts zu erstellen und diese ganz oder auszugsweise an einzelne Dritte weiterzugeben, soweit dies im Zusammenhang mit der Bearbeitung eines konkreten Vorgangs erfolgt. Darüberhinausgehende Vervielfältigungen oder die sonstige Nutzung oder Verwertung von Dokumenten oder Trefferlisten sind nur mit vorangehender schriftlicher Zustimmung von ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH zulässig.
    ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH behält sich die Nutzung seiner Inhalte für kommerzielles Text- und Data Mining (TDM) im Sinne von § 44b UrhG ausdrücklich vor. Das umfasst insbesondere den systematischen automatisierten Abruf von Dokumenten und Trefferlisten, das Erstellen systematischer Sammlungen aus abgerufenen Dokumenten und Trefferlisten, die systematische Weitergabe von Dokumenten und Trefferlisten oder deren systematische Zugänglichmachung an Dritte sowie die Nutzung des Online-Dienstes zum Zweck der geschäftsmäßigen Informationsvermittlung (Recherche und Dokumentabruf im Auftrag eines Dritten). Untersagt ist es auch, die Inhalte für die Entwicklung von Softwareprogrammen zu verwenden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Training eines Systems für maschinelles Lernen oder künstliche Intelligenz (KI).
    Heruntergeladene Dokumente und Trefferlisten dürfen grundsätzlich nur für die Dauer des Nutzungsvertrags gespeichert werden. Danach sind sie zu löschen; ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH verzichtet auf eine Rückgabe. Die dauerhafte Archivierung von heruntergeladenen Dokumenten oder Trefferlisten ist nicht zulässig. Hiervon ausgenommen sind fall-, vorgangs- oder aktenbezogene Archivierungen in geringem Umfang. Der KUNDE ist berechtigt, zu Archivierungszwecken pro Fall, Vorgang oder Akte bis zu 50 Dokumente auszudrucken oder auf Datenträgern auf Dauer zu speichern.
    Jede darüberhinausgehende Nutzung, insbesondere das Vervielfältigen, Verbreiten, öffentliche Zugänglichmachen, Vermieten, Verpachten oder Verleihen von Inhalten des Online-Diensts, sowohl in ausgedruckter als auch in Dateiform, ist unzulässig.
    Hiervon unberührt bleiben Nutzungsrechte, die aufgrund gesetzlicher Lizenzen – insbesondere nach Maßgabe der §§ 60a ff. UrhG – wahrgenommen werden dürfen.
    Bei mehreren Nutzern ist ausschließlich die per individuellem Angebot festgelegte Anzahl zur Nutzung berechtigt. Der KUNDE ist verpflichtet, die berechtigten Nutzer auf die vorstehenden Bestimmungen hinzuweisen und deren Einhaltung sicherzustellen. Insbesondere liegt es im alleinigen Verantwortungsbereich des KUNDEN, die nötige Anzahl der Nutzer in seinem Unternehmen durch geeignetes Lizenzmanagement zu ermitteln.
    Der KUNDE ist verpflichtet, ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH auf deren Verlangen hin schriftlich Auskunft über Art und Umfang der Nutzung der Online-Dienste zu erteilen, wenn objektiv nachvollziehbare Anhaltspunkte für eine vertragswidrige Nutzung, insbesondere für eine Übernutzung, vorliegen. Sonstige Rechte und Ansprüche von ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH bei vertragswidriger Nutzung bleiben unberührt.
    Handelt es sich bei dem KUNDEN um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen und kommt der KUNDE aus Gründen, die von ihm zu vertreten sind, seiner vorgenannten Auskunftspflicht nicht nach, so ist ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH berechtigt, die mutmaßlich entgangene Vergütung nach billigem Ermessen zu schätzen; §§ 315 ff. BGB finden Anwendung. Als Kriterien für die Schätzung können u. a. die Zahl der Dokumentabrufe im betreffenden Verlängerungszeitraum im Vergleich zu den vorangehenden Bezugs- oder Verlängerungszeiträumen und die Anzahl der beim KUNDEN tätigen potenziellen Nutzer herangezogen werden.
    Im Übrigen behält sich ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH alle Rechte an den in den Online-Diensten veröffentlichten Inhalten vor, insbesondere Markenrechte und Urheberrechte.
  8. Geheimhaltung und Missbrauch von Zugangsdaten
    Eine unberechtigte Nutzung durch Dritte ist untersagt und muss vom KUNDEN – soweit möglich – verhindert werden. Insbesondere hat der Kunde sämtliche Zugangsdaten geheim zu halten.
    Bei Nutzung einer Netzlizenz muss der KUNDE gewährleisten, dass die in seiner Institution tätigen berechtigten Nutzer dieser Verpflichtung ebenfalls nachkommen. Der KUNDE ist verpflichtet, den IP-Zugang zum Online-Dienst auf die berechtigten Nutzer seiner Institution zu beschränken.
    Der KUNDE haftet für einen von ihm zu vertretender Missbrauch. Um im Missbrauchsfall oder wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass durch die vom KUNDEN eingesetzten Technologien die Funktionalität oder Sicherheit der Online-Dienste beeinträchtigt oder die Möglichkeiten von ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH eingeschränkt werden, die Zugangsberechtigung des KUNDEN sowie die Zulässigkeit von Art und Umfang der Nutzung zu überprüfen und eine Leistungserschleichung zu verhindern, hat ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH das Recht, den Zugang zum Online-Dienst zu sperren. ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH wird den KUNDEN vor einer Sperrung kontaktieren und ihn über den Sachverhalt und eine beabsichtigte Sperrung in Kenntnis setzen und ihm Gelegenheit zur Abhilfe innerhalb angemessener Frist geben; dies gilt nicht bei Gefahr in Verzug.
    Erlangt der KUNDE Kenntnis von einem Missbrauch der Zugangsdaten oder des IP-Checks, ist er verpflichtet, ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH unverzüglich zu informieren.
  9. Leistungsumfang, Zeiten der Nichtverfügbarkeit
    ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH ist für die Anbindung seiner Server an das Internet verantwortlich und stellt die Erreichbarkeit an sieben Tagen der Woche für jeweils 24 Stunden, z. B. durch geeignete Verträge mit ihrem Provider, mit angemessenen Antwortzeiten sicher. ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH strebt eine Verfügbarkeit der Online-Dienste von 98,5 % im Jahresmittel an.
    Bei der Bestimmung von Ausfallzeiten nicht erfasst werden Zeiten der Nichtverfügbarkeit:

• infolge des Fehlens vom KUNDEN bereitzustellender technischer Voraussetzungen für den Zugang und die Nutzung des Online-Dienstes,
• infolge von Störungen im Datenübertragungsnetz oder im Verantwortungsbereich des Datenübertragungsunternehmens liegenden Mängeln,
• wegen höherer Gewalt, insbesondere Stromausfällen oder Störungen der Telekommunikationsnetze,
• aufgrund routinemäßiger oder erforderlicher Wartungs- oder Aktualisierungsmaßnahmen zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr. Außerordentliche Wartungszeiten zwischen 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr gelten nicht als Ausfallzeiten, soweit sie einen Umfang von maximal drei Stunden pro Monat nicht überschreiten.

  1. Änderungsvorbehalt
    ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH behält sich das Recht vor, Inhalte des Online-Dienstes jederzeit zu ändern, insbesondere den Umfang des Dienstes angemessen zu reduzieren oder zu erweitern, soweit ein triftiger Grund dafür besteht.
    ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH behält sich insbesondere Änderungen zur Anpassung des Online-Dienstes an den Stand der Technik, Änderungen zur Optimierung des Online-Dienstes, insbesondere zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit, sowie Änderungen an Inhalten vor, sofern Letztere zur Korrektur von Fehlern, zur Aktualisierung und Vervollständigung, zur programmtechnischen Optimierung oder aus lizenzrechtlichen Gründen erforderlich sind.
    Führt eine solche Änderung zu einer nicht nur unerheblichen Beeinträchtigung der Zugriffsmöglichkeit bzw. der Nutzung durch den KUNDEN, kann dieser unter den Voraussetzungen des § 327r BGB kündigen.
  2. Besondere Zahlungsbedingungen für Online-Dienste
    ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH berechnet die vereinbarte Vergütung für das Abonnement stets für ein Jahr im Voraus (Abrechnungsperiode). Der KUNDE ist insoweit zur Vorleistung verpflichtet. Alle Preise sind Endpreise in Euro und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
    ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH behält sich vor, Preise in angemessenem Umfang und in angemessenen Zeitabständen zu erhöhen. Davon ausgenommen ist die Mindestlaufzeit eines Vertrags.
  3. Laufzeit und Kündigung
    Abonnements von Online-Diensten werden mit einer Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten abgeschlossen und können mit einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden. Abweichend davon können im Nutzungsvertrag individuelle Vereinbarungen getroffen werden.
    Ist der KUNDE Verbraucher und kündigt er das Abonnement nicht zum Ablauf der Mindestlaufzeit, verlängert es sich stillschweigend auf unbestimmte Zeit. Der KUNDE kann dann das verlängerte Abonnement jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen. Ist der KUNDE kein Verbraucher, verlängert sich ein Abonnement mangels Kündigung automatisch um jeweils weitere zwölf Monate.
    Bei vorzeitiger Beendigung oder vertragsgemäßem Ablauf des Abonnements wird der Zugang zum Online-Dienst sofort gesperrt.
    Das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund sowie ein etwaiges Widerrufsrecht des KUNDEN bleiben davon unberührt.
  4. Mängel
    ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH behebt technische Mängel des Online-Dienstes innerhalb angemessener Frist. Die Verantwortung von ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH erstreckt sich hierbei nur bis zum Übergabepunkt der von ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH betriebenen Systeme zum Internet, nicht aber auf die Systeme des KUNDEN und Datenübertragungsleitungen jenseits des Übergabepunkts.
    ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH wendet für die Auswahl und Pflege der Inhalte die verlagsübliche Sorgfalt auf. Die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Inhalte können aber nicht gewährleistet werden. Es obliegt dem KUNDEN, erkennbare auftretende Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich anzuzeigen.
  5. Bestimmungen für Downloads
    Erwirbt der KUNDE digitale Inhalte zum dauerhaften Download, wie z. B. E-Books, Audio- und Videodateien, (nachfolgend „Download“), können diese nach Abschluss der Bestellung über den geschützten Kundenbereich eingesehen und heruntergeladen werden. Für die mehrmalige Möglichkeit des Herunterladens oder eine Bereitstellung der Downloadmöglichkeit nach Ablauf von 14 Tagen seit dem Kauf übernimmt ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH keine Gewähr. Es obliegt daher dem Kunden, den Download zeitnah, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf auf sein Endgerät zu übertragen und dort durch Sicherungsmaßnahmen (z.B. Backup) zu schützen.
    ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH behält sich insoweit das Recht vor, die Möglichkeit zum erneuten Downloaden jederzeit vorübergehend oder auf Dauer zu ändern, zu unterbrechen oder einzustellen und/oder Downloads aus dem Kundenkonto des KUNDEN zu löschen. Dies gilt insbesondere bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Entfernung des Downloads aus dem Kundenkonto, insbesondere im Falle von Streitigkeiten über etwaige Rechtsverletzungen durch den Inhalt des Downloads.
    ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH verschafft dem KUNDEN an Downloads kein Eigentum. Der KUNDE erwirbt ab Zurverfügungstellung der Downloadmöglichkeit ein einfaches, nicht übertragbares und vor der vollständigen Zahlung des Kaufpreises widerrufliches Recht zur Nutzung des Downloads für den persönlichen Gebrauch.
    Soweit nicht im Einzelfall anders mit dem Kunden vereinbart, ist es nicht gestattet, Downloads in irgendeiner Weise inhaltlich oder redaktionell zu ändern oder geänderte Versionen zu benutzen, sie für Dritte zu kopieren, öffentlich zugänglich zu machen bzw. weiterzuleiten, im Internet oder in andere Netzwerke entgeltlich oder unentgeltlich einzustellen, sie nachzuahmen, weiterzuverkaufen oder für kommerzielle Zwecke zu nutzen. Eine Weiterübertragung der Rechte an Dritte ist ausgeschlossen.
    Downloads enthalten zum Schutz gegen illegale Vervielfältigung unter Umständen ein Wasserzeichen mit den personenbezogenen Daten des KUNDEN.
  6. Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen über digitale Inhalte
    Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen (Verträge, bei denen der Unternehmer oder eine in seinem Namen oder Auftrag handelnde Person und der Verbraucher für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden) ein gesetzliches vierzehntägiges Widerrufsrecht zu. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
  7. Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, diesen Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

Widerrufsfrist
Die Widerrufsfrist bei einem Verbrauchsgüterkauf beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,

ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH
Amselweg 44
DE-67105 Schifferstadt
Telefon: 06235-4552943
E-Mail: pga-gmbh@web.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. einem mit der Post versandten Brief oder einer E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können das beigefügte Musterwiderrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Ende der Widerrufsbelehrung

  1. Musterwiderrufsformular
    (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann finden Sie hier ein Muster der Formulierung, die eine Widerruf beinhalten sollte: aus und senden Sie es zurück.)

• An (ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH, Amselweg 44, DE-67105 Schifferstadt)
E-Mail: pga-gmbh@web.de
• Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren ()/die Erbringung der folgenden Dienstleistung ()
• Bestellt am ()/erhalten am ()
• Name des/der Verbraucher(s)
• Anschrift des/der Verbraucher(s)
• Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
• Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

  1. Erlöschen des Widerrufsrechts
    Das Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen über digitale Inhalte erlischt nach § 356 Abs. 5 BGB, wenn der KUNDE zustimmt, dass ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH mit der Ausführung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt und wenn der KUNDE seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrages sein Widerrufsrecht verliert.
  2. Aufrechnung, Zurückbehaltung
    Ein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung steht dem KUNDEN nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH schriftlich anerkannt werden und wenn die sich gegenüberstehenden Forderungen nicht gegenseitige Leistungen sind.
    Vorgenannter Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts gilt nicht, wenn es sich beim KUNDEN um einen Verbraucher nach § 13 BGB handelt.
  3. Haftung
    ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH haftet unbeschränkt

• bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
• für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit,
• nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie
• im Umfang einer vom Auftragnehmer übernommenen Garantie.

Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH Haftung der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäftes vorhersehbar und typisch ist.
Eine weitergehende Haftung von ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH besteht nicht.

  1. Schlussbestimmungen
    Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Textform.
    Entgegenstehende AGB des KUNDEN erkennt ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH nicht an.
    Es gilt deutsches Sachrecht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
    Erfüllungsort ist der Sitz von ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH. Ist der KUNDE Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung der Sitz von ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH. ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des KUNDEN zu klagen.
    Falls der KUNDE nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung der Sitz von ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH. Gleiches gilt, wenn der KUNDE seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat.
    Der Wortlaut des Vertrages und dieser Bestimmungen in deutscher Sprache ist maßgebend. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH hat ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt.
    Die EU-Kommission stellt eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten („OS-Plattform“) unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ bereit. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung solcher Streitigkeiten, die Online-Kaufverträgen entspringen. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH

Betriebsbereich  Unternehmensberatung „ 

Stand: Februar 2025

 

  1. Allgemeine Grundlagen der Zusammenarbeit
    Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Unternehmensberatung“ sind integrierender Bestandteil von Werkverträgen, die eine fachmännische Beratung von Auftraggebern durch Unternehmensberater im Rahmen der allgemein anerkannten Berufsgrundsätze und Standesregeln zum Gegenstand haben. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen unwirksam werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht. Die ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH Unternehmensberatung ist berechtigt, den Beratungsauftrag durch sachverständige unselbständig Beschäftigte Mitarbeiter, Werkvertragsnehmer und/oder freiberufliche Kooperationspartner (ganz oder teilweise) durchführen zu lassen. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
  2. Geltungsbereich und Umfang
    (1) Die Geschäftsbedingungen gelten immer dann, wenn ihre Anwendung nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Für den Fall, dass diese Geschäftsbedingungen mit jenen des Auftraggebers konkurrieren, gehen gegenständliche Geschäftsbedingungen vor.
    (2) Alle Beratungsaufträge und sonstige Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftraggeber ausdrücklich erteilt wurden. Ist der vollständige Auftragsinhalt zu Beginn der Auftragserteilung nicht oder nicht vollständig abschätzbar, kann eine mündliche oder schriftliche Rahmenvereinbarung geschlossen werden. Wird ein Auftrag seitens des Auftraggebers schriftlich bestätigt, verpflichtet dieser gegenseitig nur in dem in der schriftlichen vertraglichen Vereinbarung (Werkvertrag) angegebenen Umfang.
  3. Umfang des Beratungsauftrages
    Der Umfang des Beratungsauftrages wird vertraglich vereinbart. Existiert keine schriftliche Vereinbarung, ergibt er sich aus den Umständen des konkreten Falles.
  4. Aufklärungspflicht des Auftraggebers/Vollständigkeitserklärung
    Der Auftraggeber sorgt dafür, dass der ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind.
  5. Mängelbeseitigung und Gewährleistung
    Die ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH ist berechtigt und verpflichtet, nachträglich bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel an ihrer Beratungsleistung zu beseitigen. Die Gewährleistungspflicht beträgt 3 Monate. Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Mängeln, sofern diese von der ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH zu vertreten sind. Dieser Anspruch erlischt sechs Monate nach Erbringung der beanstandeten Leistung.
  6. Haftung
    Die Firma ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH handelt bei der Durchführung der Beratung nach den allgemein anerkannten Prinzipien der Berufsausübung. Die Beratung haftet für Schäden nur im Falle, dass ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, und zwar im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Der Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten, nachdem der oder die Anspruchsberechtigten vom Schaden Kenntnis erlangt haben, spätestens jedoch drei Jahre nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
  7. Verpflichtung zur Verschwiegenheit
    Die Firma ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH, ihre Mitarbeiter und die hinzugezogenen Kollegen verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Die ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH gewährleistet gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes die Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses. Wir verweisen hierbei auf unsere Datenschutzerklärung.
  8. Honorar
    Das Entgelt für die Leistungen des Beraters richtet sich nach den in den Einzelvereinbarungen festgelegten Sätzen, soweit in besonderen Fällen nicht Abweichendes bestimmt wird. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, richtet sich die Höhe des Honorars nach den zur Zeit der Erstellung der Honorarnote geltenden, vom Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie herausgegebenen „Kalkulationsrichtlinien für Unternehmensberater“. Alle Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 4 vom Hundert p.a. über dem jeweiligen Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank zu zahlen.
  9. Angebot und Vertragsabschluss
    Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH eine Bestellung bestätigt. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Die ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH hält sich vor, einen Vertragsabschluss mittels einer Rechnung zu bestätigen.
  10. Preise
    Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Für alle Lieferungen bleibt die Erklärung per Vorauskasse vorbehalten. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet.
  11. Liefer- und Leistungszeit
    Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Verlängert sich die Liefer- und Leistungszeit durch Gründe, die nicht von der ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH zu vertreten sind, kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.
  12. Zahlungsbedingungen
    Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Rechnung zahlbar, soweit nicht anders vereinbart ist. Befindet sich der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist die ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt unberührt. Der Käufer trägt die gesamten Beitreibungs-, etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten.
  13. Software und Lizenzen
    Soweit Programme zum Leistungsumfang gehören, wird für diese dem Käufer ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, d.h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden.
    Lizenzen sind, sofern nicht anders vereinbart, gekennzeichnet durch den PC-Name und den Windows-Loginnamen.
    Die Festschreibung der Lizenz erfolgt nach einer Kulanzzeit von 2 Stunden.
    Eine Ausnahme bildet die Standortlizenz, hierbei ist ein Übertragen der Lizenzen auf andere PCs und andere Windows-Loginnamen möglich. Software ist vom Umtausch ausgeschlossen!
    Wenn Sie einen PC-Namen wechseln, oder die Software auf einem anderen PC mit einem anderen Namen einsetzen wollen, dann benötigen Sie eine weitere Lizenz für diesen PC. Mit dem Update erhalten Sie automatisch wieder eine freie Lizenz.
  14. Eigentumsvorbehalt
    Die ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes vor.
  15. Stornieren, Verschieben oder Absagen eines Beratungsauftrages
    Bei einer Stornierung, Verschiebung oder Absage eines Beratungsauftrages oder eines Workshops behält sich die ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH vor, die beauftragten Leistungen im vollen Umfang nebst Reisekosten und Übernachtungskosten zu berechnen.
  16. Erfüllungsort und Gerichtsstand
    Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH.

 

 

150+ 

Zufriedene Kunden

300+ 

Durchgeführte Schulungen

12

Jahre Erfahrung

Logo

© ProGlanz & Arbeitsschutz GmbH 2025 

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.